Ist die häusliche Pflege selbst sichergestellt, zum Beispiel durch Angehörige oder eine Pflegehilfe, beispielsweise von SCHUMACHER Pflegehilfe, und liegt mindestens Pflegegrad 2 vor, können Sie Pflegegeld beziehen.
Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.